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§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf (AGB) gelten für alle Verträge, die wir als Verkäufer abschließen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen diesen AGB allerdings vor.
- Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
- Werden Kaufverträge mündlich oder fernmündlich vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Der Beweis dafür, dass eine schriftliche Bestätigung vorbehalten wurde, wird der Vertragspartei auferlegt, die sich darauf beruft.
- Unsere AGB in der jeweils gültigen Fassung gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
- Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen seit Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge werden wir den Kunden bei Bekanntgabe der Änderung besonders hinweisen.
- Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Angebot, Bestellung und Auftragsannahme
- Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, zu bestellen.
- Mit der Bestellung der gewünschten Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Angebot.
Wir werden den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme unsererseits dar.
- Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware sind wir berechtigt, die Bestellung innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen.
Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung ‑ etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden ‑ abzulehnen.
- Sämtliche Bestellungen, die uns vom Kunden unmittelbar oder über Außendienstmitarbeiter erteilt werden, bedürfen der Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung, es sei denn, es handelt sich um ein Bargeschäft.
- An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dieses gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Lieferzeit, Lieferung, Annahmeverzug
- Falls eine Lieferzeit vereinbart oder erforderlich ist, gilt folgendes: Die von uns oder dem Kunden genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind von uns ausdrücklich als "verbindlicher Liefertermin" schriftlich bestätigt worden. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis dahin die Ware unser Werk/Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wurde. Bei späteren Vertragsänderungen, die der Kunde veranlasst hat und die sich auf die Lieferzeit auswirken, verlängert sich diese angemessen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus, dies gilt insbesondere für die Leistung der vereinbarten Zahlung und ggf. der Erbringung vereinbarter Sicherheiten. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
- Sofern die Voraussetzungen von Absatz 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
- Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Im Übrigen haften wir im Falle des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes pro Woche, maximal 5 %.
§ 4 Leistungshindernisse und Selbstbelieferung, Höhere Gewalt
- Reicht die Produktion oder die unserer Lieferanten nicht zur Versorgung aller unserer Kunden aus, sind wir unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten berechtigt, die Lieferungen nach unserem Ermessen verhältnismäßig zuzuteilen, einzuschränken oder einzustellen.
- Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, welche die Leistung nicht nur vorübergehend unmöglich macht, (wie Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen durch Wasser, Feuer oder ähnliche Umstände, unverschuldete Transportstörungen, Mangel an Arbeitskräften oder Energie, behördlichen Eingriffen), auch wenn diese bei Vorlieferanten eintreten, sind wir berechtigt, unter umgehender Benachrichtigung des Kunden ohne Schadensersatzverpflichtungen von dem Vertrag zurückzutreten. Treten wir vom Vertrag zurück, werden die bereits erbrachten Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstattet.
Statt des Rücktritts sind wir berechtigt, für die Dauer der Auswirkung der höheren Gewalt die Lieferung hinauszuschieben.
- Wir sind berechtigt, die Leistung zu verweigern, wenn wir nachträglich Kenntnis von der schon bei Vertragsschluss bestehenden Kreditunwürdigkeit erlangen.
- Die Lieferung durch uns steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Wir werden dem Käufer unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet.
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
§ 5 Versand- Gefahrenübergang- Verpackungskosten
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart.
- Ist ein Versendungskauf vereinbart, so erfolgt dieser ab unserem Werk auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Versand- bzw. Frachtkosten trägt der Kunde. Mangels besonderer Vereinbarung steht uns die Wahl des Transportunternehmens sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab unserem Werk auf den Kunden über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
- Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf ihn über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lagerspesen) hat der Kunde zu tragen.
- Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.
- Wir sind nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist von uns vertraglich übernommen worden. Die insoweit anfallenden Kosten trägt in jedem Fall der Kunde.
§ 6 Mängelhaftung
- Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
Nacherfüllung erfolgt immer nur aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Im Falle der Nacherfüllung tragen wir die erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
- Rücktritt und Schadensersatz durch den Kunden setzen das Erfordernis einer Fristsetzung zur Nacherfüllung voraus.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.
Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Absatz 4 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
- Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach dem § 478, 479 BGB bleibt unberührt.
§ 7 Gesamthaftung
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
- Die Begrenzung nach Absatz 1 gilt auch, soweit der Kunde an Stelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
- Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Die Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit oder deren Dauer ist ausgeschlossen, soweit wir keine Garantie über das Vorhandensein dieser Eigenschaft übernommen haben. Technische Angaben stellen keine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie dar. Sie sind auch keine zugesicherten Eigenschaften.
§ 8 Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantie
- Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko und auch keine irgendwie gearteten Garantien, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
§ 9 Preise - Zahlungsbedingungen
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk" einschließlich Verpackung.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
§ 10 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
- Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Dies gilt auch, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Kunden bezeichnete Waren bezahlt wird.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, dies auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstehenden Ausfall.
- Der Kunde ist, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, nicht berechtigt, die von uns gelieferte Ware zu verpfänden bzw. Sicherungsübereignung oder Sicherungszession vorzunehmen.
- Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Die Abtretung nehmen wir hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt, unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunden seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
- Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er zur Verfügung über die Vorbehaltsware nicht mehr berechtigt.
- Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit frei zugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, die Auswahl der frei zugebenden Sicherheiten obliegt uns.
- Kann zwischen den Parteien ein Eigentumsvorbehalt nicht wirksam vereinbart werden, ist der Kunde zur Stellung gleichwertiger Sicherheiten auf erstes Anfordern hin verpflichtet.
- Ist die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den der Kunde dem Käufer für die weiterveräußerten Vorbehaltsware berechnet hatte.
§ 12 Rücktritt
- Wir sind aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
- wenn der Kunde mit der Annahme der Ware länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitschaftsanzeige im Verzug gerät, können wir ihm eine Nachfrist von 14 Tagen mit Ablehnungsandrohung setzen und nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht bei einer endgültigen und ernsthaften Abnahmeverweigerung des Kunden;
- wenn sich herausstellt, dass der Kunde im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit unzutreffende Angaben gemacht und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit sind und eine angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist;
- wenn die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit wir unser Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt haben;
- wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen uns und Kunden handelt.
- Auf die Rücktrittsrechte in §§ 4 Abs. 2; 11 Abs. 1 wird verwiesen.
§ 13 Leistungsänderungen - Änderungsvorbehalte
- Der Kunde kann an die bestellte Ware qualitative Ansprüche nur in einer Höhe stellen, wie sie handelsüblich in der Preislage der bestellten Ware gestellt werden können. Unsere serienmäßig hergestellten Möbel werden nach Modell oder Abbildung verkauft.
- Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber dem Muster oder der Abbildung bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Natursteinplatten oder textile Produkte, Leder oder Glas) liegen und handelsüblich sind. Das gilt entsprechend auch für Konstruktionsmerkmale.
- Abweichungen im Material und Materialstärken gegenüber dem Muster oder der Abbildung bleiben vorbehalten, soweit sie gleichwertig und handelsüblich sind.
- Die Dekorbezeichnung bezieht sich auf die sichtbaren Frontflächen. Die Mitverwendung anderer geeigneter Materialien gilt als handelsüblich und zulässig.
- Technische Änderungen, Maß-, Materialstärken- und Farbabweichungen bleiben vorbehalten, soweit es dadurch zu keiner unzumutbaren Änderung des Vertragsgegenstandes für den Kunden kommt.
§ 14 Zahlungsverzug
- Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf.
- Für Lieferungen und Leistungen an Kunden im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle unsere Kosten der Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden, sowohl gerichtlich als außergerichtlich, zu seinen Lasten gehen.
§ 15 Abtretung
- Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken ganz oder teilweise abzutreten.
§ 16 Datenschutz
- Mit unserer "Datenschutzinformation" unterrichten wir unseren Kunden über:
- Art, Umfang, Dauer und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen sowie Abrechnungen erforderlichen personenbezogenen Daten;
- sein Widerspruchsrecht zur Erstellung und Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung unseres Angebotes;
- die Weitergabe von Daten an von uns beauftragte und zur Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichtete Unternehmen zum Zwecke und für die Dauer der Bonitätsprüfung sowie der Versendung der Ware;
- das Recht auf unentgeltliche Auskunft seiner bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
- das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten.
- Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken bedarf der Einwilligung des Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung seiner Bestellung zu erteilen. Dem Kunden steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu (siehe "Datenschutzrechtliche Einwilligung").
§ 17 Gerichts- und Erfüllungsort
- Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
§ 18 Sonstiges
- Die Rechtsunwirksamkeit einer oder mehrerer Bedingungen dieser Verkaufsbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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Neuheit: SL-LCD 500
Dieses für Plasma und LCD Geräte entwickelte Designmodell zeichnet sich u.a. durch seine gebogene |
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Wichtiger Hinweis
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